Satzungsänderung

§ 17,2 bekommt den neuen Wortlaut:

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Bürgerstiftung Stadt Weinsberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.