Auszüge aus unserer Satzung:
…Zweck des Vereins ist die Förderung der Musik in Weinsberg.
…Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht:
- Verbesserte Ausgestaltung der Musikerziehung, Musikpflege und Vermittlung der Musikwissenschaften
- Förderung musizierender Kinder und Jugendlicher; Begabtenförderung
- Förderung von Musikprojekten für Senioren
- Finanzielle Hilfeleistungen für sozialschwache Musizierende (Entgelt und Leihgebührenzuschüsse)
- Unterstützung von Musikveranstaltungen und Konzerten, Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges (Kunst und Kultur)
- Finanzierungshilfen für Workshops, für Musikwettbewerbe, für Projekte in Kooperation mit den örtlichen Kindergärten und Schulen, für Lehrgänge und Arbeitsgruppen, Musikfreizeiten und Projekte mit inhaltsähnlicher Zielsetzung
- Unterstützung bei der Beschaffung von Leihinstrumenten
…Gemeinnützigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Anmerkung: wir dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
VORSTAND
Rechnungsprüfer: Heinrich Klassen