Über uns

Auszüge aus unserer Satzung:
…Zweck des Vereins ist die Förderung der Musik in Weinsberg.

…Dieser Zweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Verbesserte Ausgestaltung der Musikerziehung, Musikpflege und Vermittlung der Musikwissenschaften
  • Förderung musizierender Kinder und Jugendlicher; Begabtenförderung
  • Förderung von Musikprojekten für Senioren
  • Finanzielle Hilfeleistungen für sozialschwache Musizierende (Entgelt und Leihgebührenzuschüsse)
  • Unterstützung von Musikveranstaltungen und Konzerten, Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges (Kunst und Kultur)
  • Finanzierungshilfen für Workshops, für Musikwettbewerbe, für Projekte in Kooperation mit den örtlichen Kindergärten und Schulen, für Lehrgänge und Arbeitsgruppen, Musikfreizeiten und Projekte mit inhaltsähnlicher Zielsetzung
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Leihinstrumenten

…Gemeinnützigkeit

  • Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Anmerkung: wir dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.
    (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)

VORSTAND

Rechnungsprüfer: Heinrich Klassen